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   OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06   

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https://dejure.org/2006,16252
OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06 (https://dejure.org/2006,16252)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 U 564/06 (https://dejure.org/2006,16252)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 U 564/06 (https://dejure.org/2006,16252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 397
    Voraussetzungen des Erlasses einer Forderung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
    Erforderlich ist aber ein unzweideutiges Verhalten, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (BGHZ FamRZ 1981, 763; Palandt-Grüneberg, § 397 Rn. 5) .
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
    Das gilt aber nur dann, wenn er bei pflichtgemäßer Sorgfalt die mögliche Deutung seines Verhaltens als Erlass hätte erkennen können (BGH NJW 1990, 454; Palandt-Grüneberg, ebd.).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
    Auch bei scheinbar eindeutigen Erklärungen darf ein Erlass erst angenommen werden, wenn sämtliche relevanten Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH NJW 2002, 1044).
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